Ein Mehrfamilienhaus in Hamburg mit mehreren Mietwohnungen kann nur in der Gesamtheit als Mietshaus verkauft werden, außer man strebt eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an, in dem man das Haus in einzelne Wohneinheiten aufteilt. Erst dann ist es möglich, die Wohnungen an verschiedene Eigentümer zu verkaufen.
Wer darüber nachdenkt, sein Mehrfamilienhaus in Hamburg in Eigentumswohnungen umzuwandeln, um bezüglich der Gewinnmaximierung die einzelnen Wohnungen separat zu verkaufen, der sollte nicht außer Acht lassen, dass Hamburger Mieter in diesem Fall besondere Rechte genießen.
// Ergänzung: Bereits am 13. Juli 2021 hat der Hamburger Senat beschlossen, dass die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Hamburg mit mehr als 5 Wohnungen von Miet- in Eigentumswohnungen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigungspflicht gilt vorerst bis zum 31.12.2025. Mit dieser Verordnung nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) ist Hamburg in Deutschland Vorreiter bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes.
Man kann schon jetzt erahnen, dass es ohne Fachleute an der Seite zu haben, keine einfache Angelegenheit sein wird, ein Mehrfamilienhaus in Hamburg aufzuteilen. Dazu kommt erschwerend: Die Politik gibt mittlerweile Rahmenbedingungen vor, die Käufern und Verkäufern eine Umwandlung nach WEG in Eigentumswohnungen nicht unbedingt einfacher macht.
Da ist zum einen das Vorkaufsrecht der Hansestadt Hamburg und zum anderen in Gebieten mit einer „sozialer Erhaltungsverordnung“ nutzt die Stadt die Möglichkeit, Kaufinteressenten eine Abwendungsvereinbarung vorzulegen. Mit so einer Vereinbarung akzeptiert der Käufer dann Voraussetzungen der Stadt wie beispielsweise die Begrenzung der Miethöhe nach dem Kaufen und verzichtet dann dafür auf ihr Vorkaufsrecht. Bei den diesen Vorgängen benötigt man als unerfahrener Eigentümer, der sein Haus aufteilen möchte, eine fachliche Beratung.
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