Mehrfamilienhaus Hamburg - Umwandlung & Aufteilung

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Umwandlung & Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Selbstverständlich beraten wir Sie auch dazu, ob es sich lohnt – oder überhaupt möglich ist –, ein Mehrfamilienhaus in Hamburg von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

 

Das Umwandeln bzw. Aufteilen eines Mietshauses in Hamburg ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung (sogenannten Milieuschutzgebieten) deutlich erschwert bis unmöglich.“

 

Was bedeutet die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Hamburg? 

Ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietwohnungen kann in der Regel nur als Ganzes verkauft werden – also als klassisches Mietshaus oder Zinshaus. Erst durch eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entsteht die rechtliche Möglichkeit, einzelne Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.

 

Diese Umwandlung kann wirtschaftlich attraktiv sein, wenn der Eigentümer den Gesamtwert der Immobilie steigern und jede Wohneinheit separat veräußern möchte. In vielen Fällen lassen sich durch den Verkauf einzelner Eigentumswohnungen höhere Erlöse erzielen als durch den Verkauf des gesamten Mehrfamilienhauses an einen einzigen Investor.

 

Allerdings gilt: Hamburger Mieter genießen besonderen Schutz. Bei einer Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen greifen verschiedene Vorschriften, die den Mieterschutz sichern und unkontrollierte Umwandlungen verhindern sollen.

Genehmigungspflicht: Umwandlungsverordnung Hamburg 

Am 13. Juli 2021 hat der Hamburger Senat beschlossen, dass die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen von Miet- in Eigentumswohnungen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Diese Regelung gilt auf Basis des § 250 Baugesetzbuch (BauGB) und ist Teil des sogenannten Baulandmobilisierungsgesetzes.

 

Hamburg nimmt hier eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2024. Am 8. Oktober 2024 wurde die Verlängerung der Umwandlungsverordnung bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Damit bleibt die Genehmigungspflicht für Umwandlungen nach dem WEG auch künftig bestehen.

 

Für Eigentümer bedeutet das: Eine Umwandlung oder Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Hamburg ist ohne Genehmigung der Stadt nicht zulässig – insbesondere, wenn mehr als fünf Wohnungen betroffen sind.


Mehrfamilienhaus Hamburg aufteilen

Milieuschutz und Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg 

Neben der Genehmigungspflicht existieren in Hamburg weitere Einschränkungen, die die Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erheblich beeinflussen:

 

In vielen Hamburger Stadtteilen gelten soziale Erhaltungsverordnungen, auch bekannt als Milieuschutzgebiete. Diese sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten und verhindern, dass durch Umwandlungen bezahlbarer Wohnraum verloren geht.

 

In solchen Gebieten kann die Stadt Hamburg ihr kommunales Vorkaufsrecht ausüben. Zudem wird häufig eine sogenannte Abwendungsvereinbarung angeboten. Mit dieser verpflichtet sich der Käufer, bestimmte Auflagen zum Mieterschutz einzuhalten – zum Beispiel Mietpreisbegrenzungen oder Verzicht auf Luxussanierungen – und verzichtet im Gegenzug darauf, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt.

 

Warum Sie Fachleute für die Aufteilung Ihres Mehrfamilienhauses in Hamburg brauchen 

Die Umwandlung oder Aufteilung nach dem WEG ist in Hamburg ein komplexes und stark reguliertes Verfahren. Eigentümer müssen zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und planerische Aspekte berücksichtigen – von der Genehmigungspflicht über den Mieterschutz bis hin zu steuerlichen Fragen.

 

Ohne erfahrene Immobilienprofis an Ihrer Seite kann das Vorhaben schnell zeitaufwendig, teuer oder sogar rechtlich problematisch werden.

 

Unser Service für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Hamburg und Norddeutschland 

Als hervorragend ausgebildete Immobilienkaufleute, Immobilienmakler und Immobiliengutachter mit jahrzehntelanger Erfahrung im Verkauf von Zinshäusern in Hamburg und Norddeutschland beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Umwandlung und Aufteilung nach WEG.

 

Wir prüfen für Sie, 

  • ob eine Umwandlung überhaupt genehmigungsfähig ist, 
  • welche wirtschaftlichen Vorteile oder Risiken bestehen, 
  • und wie Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus optimal verkaufen – sei es als Gesamtobjekt oder nach erfolgter Aufteilung.

 

So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie marktgerecht bewertet, rechtlich korrekt aufgeteilt und zielgerichtet vermarktet wird – für einen erfolgreichen Verkauf zum bestmöglichen Preis.

 

Fazit 

Die Umwandlung und Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen in Hamburg bietet attraktive Chancen, erfordert jedoch genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und des Hamburger Immobilienmarktes. Mit unserer Erfahrung als Makler und Gutachter für Zinshäuser unterstützen wir Sie von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – kompetent, transparent und zuverlässig.

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Mehrfamilienhaus in Hamburg - Umwandlung & Aufteilung oder Verkauf

Wir als hochqualifizierte Immobilienkaufleute mit jahrzehntelanger Erfahrung als Immobilienmakler und Immobiliengutachter für Zinshäuser unterstützen Sie von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – kompetent, transparent und zuverlässig.

 

Dabei sprechen wir auch offen und ehrlich mit Ihnen: Wenn sich eine Umwandlung bzw. Aufteilung wirtschaftlich nicht lohnt oder aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist, raten wir Ihnen selbstverständlich davon ab – und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses in Hamburg als Mietshaus die sinnvollere Option ist.

 

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Immobilie in Hamburg persönlich kennenzulernen.