Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg (Milieuschutz) & Gebiete

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Die soziale Erhaltungsverordnung – in Hamburg auch als Milieuschutzsatzung oder Erhaltungssatzung bekannt – ist ein zentrales Instrument der Stadt, um die Verdrängung alteingesessener Mieter aus beliebten Stadtteilen zu verhindern und der Gentrifizierung durch Luxussanierungen entgegenzuwirken.

 

Um die soziale Struktur in begehrten Wohnlagen zu schützen, hat die Hansestadt Hamburg, ebenso wie andere Großstädte wie Berlin oder München, in zahlreichen Stadtteilen soziale Erhaltungsverordnungen erlassen. Diese regeln, welche baulichen Veränderungen an Bestandsimmobilien erlaubt sind – und wann eine Genehmigung erforderlich ist.

 

Zugleich nutzt die Stadt Hamburg ihr Vorkaufsrecht, wenn ein Käufer keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet, in der er sich verpflichtet, die Vorgaben der Stadt einzuhalten. Ohne die Zustimmung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sind bauliche Veränderungen an Mehrfamilienhäusern in Erhaltungsgebieten in Hamburg nicht mehr möglich.

 

Das bedeutet konkret

Ein Mietshaus oder Mehrfamilienhaus in Hamburg in einem Gebiet mit sozialer Erhaltungsverordnung kann nicht ohne weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt oder umfangreich modernisiert werden. Auch der Verkauf von Mietshäusern in Hamburgs beliebten Citylagen ist dadurch deutlich komplexer geworden und erfordert fachkundige Begleitung durch erfahrene Immobilienmakler und Gutachter.

Gebiete in Hamburg Soziale Erhaltungsverordnung

Soziale Erhaltungsgebiete in Hamburg (Gebiete Stand 2025) 

Nachfolgend eine Übersicht der Stadtteile, in denen bereits eine soziale Erhaltungsverordnung gilt: 

  • Südliche Neustadt 
  • St. Georg 
  • St. Pauli 
  • Nördliche Neustadt 
  • Sternschanze / Schanzenviertel 
  • Osterkirchenviertel 
  • Altona Altstadt 
  • Ottensen 
  • Bahrenfeld Süd 
  • Altona Nord 
  • Eimsbüttel Süd 
  • Eimsbüttel / Hoheluft West / Stellingen Süd 
  • Eilbek

Gebiete mit Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung 

In den folgenden Stadtteilen besteht ein Aufstellungsbeschluss, das heißt: Es wird geprüft, ob auch hier künftig eine soziale Erhaltungsverordnung gilt. 

  • Borgfelde 
  • Barmbek Nord 
  • Barmbek Süd 
  • Jarrestadt 

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Mehrfamilienhaus in Hamburg umwandeln oder ohne Aufteilung verkaufen

Die soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg stellt Eigentümer und Investoren vor große Herausforderungen – insbesondere beim Verkauf, der Umwandlung oder Sanierung eines Mehrfamilienhauses.

 

Als bestens ausgebildete Immobilienkaufleute mit jahrzehntelanger Erfahrung als Immobilienmakler und Immobiliengutachter für Zinshäuser in Hamburg und Norddeutschland beraten wir Sie kompetent zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfen Chancen und Risiken und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie trotz Milieuschutz noch haben.