Geerbte Immobilie in Hamburg: Erbschaftssteuer & Freibeträge

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Erbschaftssteuer bei geerbter Immobilie in Hamburg – welche Freibeträge gelten? Wenn Sie eine Immobilie in Hamburg – beispielsweise ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus, eine Gewerbeimmobilie, ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung – geerbt haben, fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an, sofern der Wert des Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt. Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage des Markt- bzw. Verkehrswerts der Immobilie in Hamburg zum Zeitpunkt des Erbfalls.

 

1. Freibeträge bei Erbschaften (ErbStG § 15) 

Die Höhe des steuerfreien Betrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab:

Verwandschaftsgrad

Ehepartner / eingetr. Lebenspartner 

Kinder, Stief- & Adoptivkinder 

Enkel (wenn Elternteil verstorben) 

Eltern / Großeltern (Erbschaft) 

Geschwister, Nichten/Neffen, Stief-/Schwiegereltern 

Nichtverwandte & entfernte Erben

Steuerklasse

1

3

Freibetrag

500.000 €

400.000 €

200.000 €

100.000 €

20.000 €

20.000 €


➡ Liegt der Wert der Immobilie in Hamburg unter dem jeweiligen Freibetrag, entfällt die Erbschaftsteuer vollständig.

➡ Überschreitet der Wert den Freibetrag, wird nur der übersteigende Betrag besteuert.

 

2. Wie wird der Wert der Immobilie in Hamburg berechnet?

Als Bemessungsgrundlage dient im Erbfall der sogenannte gemeine Wert oder Verkehrswert der Immobilie in Hamburg – also der Betrag, der bei einem Verkauf am Erbzeitpunkt erzielt würde. Das Finanzamt ermittelt diesen häufig ohne Besichtigung und kann den Wert höher ansetzen als ein unabhängiges Gutachten.

 

✔ Das kann insbesondere in Hamburg zu einer überraschend hohen Steuerlast führen, weil bei der steuerlichen Bewertung in Ballungsregionen ein hoher Regionalfaktor (z. B. 1,75 in Hamburg) angesetzt wird, der den Gebäudesachwert stark erhöht.

 

3. Steuersätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG) 

Nach Abzug des Freibetrags wird der verbleibende Betrag nach steuerlicher Steuerklasse gestaffelt besteuert:

Wert nach Freibetrag

bis 75.000 € 

bis 300.000 € 

bis 600.000 € 

bis 6.000.000 € 

bis 13.000.000 € 

bis 26.000.000 €

darüber

Steuersatz

7 % 

11 % 

15 % 

19 % 

23 % 

27 % 

0 %


Steuerklasse 2 (z. B. Geschwister, Nichten/Neffen)

Wert nach Freibetrag

bis 75.000 € 

bis 300.000 € 

bis 600.000 € 

bis 6.000.000 € 

bis 13.000.000 € 

bis 26.000.000 € 

darüber

Steuersatz

15 % 

20 % 

25 % 

30 % 

35 % 

40 % 

43 %


Steuerklasse 2 (z. B. Geschwister, Nichten/Neffen)

Wert nach Freibetrag

bis 75.000 € 

bis 300.000 € 

bis 600.000 € 

bis 6.000.000 € 

bis 13.000.000 € 

bis 26.000.000 € 

darüber

Steuersatz

30 % 

30 % 

30 % 

30 % 

50 % 

50 % 

50 %


Freibeträge Tabelle Erbschaft Immobilie Hamburg

4. Beispiele: Freibetrag & Steuer gerechnet

 

Beispiel 1: Hamburger Immobilie für 600.000 € an Kind vererbt 

  • Freibetrag Kind: 400.000 € 
  • Zu versteuernder Betrag: 200.000 € 

Steuerklasse 1 → 11 % Steuersatz → 22.000 € Erbschaftsteuer

 

➡ Ergebnis: Der überwiegende Wertanteil bleibt steuerfrei.

 

Beispiel 2: Immobilie in Hamburg für 800.000 € an nichtverwandte Person 

  • Freibetrag: 20.000 € 
  • Zu versteuernder Betrag: 780.000 € 
  • Steuerklasse III → 30 % pauschal → 234.000 € Erbschaftsteuer 

➡ Ergebnis: Ohne familiäre Nähe fällt deutlich mehr Steuer an.

 

5. Sonderregelungen bei selbst genutztem Familienheim 

Es gibt besondere steuerliche Begünstigungen, wenn der Erbe das geerbte Objekt selbst nutzt: 

  • Ehepartner und Kinder können ein selbst genutztes Wohnhaus in Hamburg unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben, wenn sie dort weiter wohnen bleiben.
  • Meist ist eine Mindestwohnzeit von 10 Jahren Voraussetzung, andernfalls entfällt der Steuerbefreiungsvorteil. 

Diese Regel gilt häufig bei einer selbstgenutzten Immobilie (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung in Hamburg, die als Familienheim dienen.

 

6. Weitere steuerliche Aspekte

 

Bewertungsbasis 

Die Bemessungsgrundlage wird häufig vom Finanzamt Hamburg ohne Besichtigung angesetzt. Eine unabhängige Verkehrswertermittlung kann die Basis für die Steuer erheblich senken.

 

Vermietete Immobilien in Hamburg 

Bei vermieteten Immobilien in Hamburg kann ein Bewertungsabschlag von 10 % gewährt werden, weil diese als weniger „wertneutral“ für den Eigentümer gelten.

 

Vermögenswerte außerhalb der Immobilie 

Auch andere Erbteile – z. B. Bankguthaben, Wertgegenstände – werden zur Erbschaftssteuer herangezogen.

 

Nachlassverbindlichkeiten 

Verbindlichkeiten wie Schulden, Beerdigungskosten oder offene Rechnungen werden steuermindernd berücksichtigt.

 

7. Praktische Tipps für Erben in Hamburg 

  • Verkehrswertgutachten beauftragen: Hilft, realistischeren Marktwert zu ermitteln und Steuerbasis zu senken. 

Freibeträge optimal nutzen: Planung von Schenkungen zu Lebzeiten kann alle 10 Jahre erneut Freibeträge auslösen. 

Selbstnutzung prüfen: Für Familienheime kann die Steuerfreiheit möglich sein. 

  • Steuerklassen kennen: Nahe Verwandte profitieren von deutlich höheren Freibeträgen. 

Fazit 

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien ist stark vom Wert der Immobilie, vom Verwandtschaftsgrad und vom Einsatz der Freibeträge abhängig. Insbesondere für hohe Immobilienwerte in Hamburg ist es wichtig zu verstehen, dass der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage dient, und dass ohne optimale steuerliche Planung schnell eine erhebliche Steuerlast entstehen kann.

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Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen ersten Einblick in das Thema Immobilienerbschaften in Hamburg sowie die damit verbundenen Freibeträge gegeben zu haben.

 

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Haftungsausschluss – Freibeträge & steuerliche Angaben 

Die in unseren Texten, Übersichten und Informationsmaterialien dargestellten Angaben zu Freibeträgen, Steuerklassen, Steuersätzen sowie sonstigen steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer, dienen ausschließlich der allgemeinen Information. 

Wir übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Angaben. Steuerliche Freibeträge, Bewertungsmaßstäbe, gesetzliche Regelungen sowie Verwaltungspraxis der Finanzbehörden können sich jederzeit ändern oder im Einzelfall abweichend angewendet werden. 

Unsere Inhalte ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das zuständige Finanzamt in Hamburg. Für verbindliche Auskünfte, individuelle Berechnungen oder rechtssichere Entscheidungen empfehlen wir ausdrücklich, fachkundigen steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen. 

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