Grundstück in Hamburg verkaufen

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Sie möchten ein Grundstück in Hamburg verkaufen – ganz gleich, ob es sich um ein Wohngrundstück, Gewerbegrundstück oder ein Grundstück mit Altbestand (Abrissobjekt) handelt? Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner für eine erfolgreiche und professionelle Vermittlung.

 

Als hochqualifizierte Kaufleute in der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung als Immobilienmakler bzw. Grundstücksmakler sowie als Gutachter für Immobilien und Grundstücke in Hamburg. Diese einzigartige Kombination aus Fachwissen, Marktkenntnis und Bewertungskompetenz ermöglicht es uns, Ihr Grundstück in Hamburg schnell, sicher und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen.

 

Wir kennen die aktuellen Bodenrichtwerte und die realistisch erzielbaren Grundstückspreise in Hamburg, haben Zugriff auf die Hamburger Bebauungspläne und können Ihnen dadurch fundierte Auskünfte zu den Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstücks geben. 

 

Wir verkaufen Grundstücke in Hamburg für den Bau folgender Objektarten 

  • Mehrfamilienhäuser (Mietwohnungen & Eigentumswohnungen)
  • Wohnanlagen
  • Wohn- und Geschäftshäuser 
  • Einfamilienhäuser  
  • Doppelhaushälften  
  • Reihenhäuser  
  • Gewerbeimmobilien

 

Ihre Vorteile beim Grundstücksverkauf mit uns 

Beim Verkauf eines Grundstücks in Hamburg – egal ob Baugrundstück (Bauland / Baugrund / Bauplatz), Gewerbefläche oder gemischt genutztes Areal – sind drei Faktoren entscheidend:

 

Der richtige Grundstückspreis

Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihres Grundstücks in Hamburg auf Basis von Bodenrichtwerten, Vergleichsverkäufen und der baulichen Ausnutzbarkeit. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Projektentwicklungen, Altbestände oder Abrisskosten.

 

Die passenden Käufer und Investoren

Durch unser weitreichendes Netzwerk aus privaten Bauherren, Kapitalanlegern, Bauträgern, Projektentwicklern, Architekten und Investoren finden wir schnell den richtigen Käufer für Ihr Grundstück – ob Wohn- oder Gewerbenutzung.

 

Eine sichere und reibungslose Verkaufsabwicklung

Wir prüfen die Bonität potenzieller Käufer durch Finanzierungsbestätigungen oder Kapitalnachweise, begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess bis zum notariellen Kaufvertrag und sorgen für eine transparente, rechtssichere Abwicklung.

 

Grundstücksteilung und Wertsteigerung 

In vielen Fällen kann sich eine Grundstücksteilung (Aufteilung: Realteilung oder ideelle Teilung) in Hamburg lohnen.

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Grundstück in Hamburg oder im Umland geteilt werden kann – und ob sich dadurch ein höherer Verkaufspreis erzielen lässt. Oftmals kann schon eine gezielte Aufteilung die Vermarktungschancen deutlich erhöhen.

 

Unsere Expertise – Ihr Vorteil 

Neben unserer fundierten Ausbildung als Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft verfügen wir über: 

  • Jahrzehntelange Erfahrung im Verkauf / Vermarktung und in der Bewertung von Grundstücken in Hamburg  
  • Umfangreiche Marktdaten (Preise für Grundstücke und Bodenrichtwerte in Hamburg) über aktuelle und historische Grundstücksverkäufe 
  • Exzellente Kontakte in Hamburg zu Architekten, Bauträgern, Vermessungsbüros, Notaren und Investoren 
  • Eine professionelle Grundstücksbewertung als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung

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Grundstück in Hamburg verkaufen - Wohnimmobilien & Gewerbeimmobilien

Sie möchten Ihr Baugrundstück in Hamburg verkaufen? Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wir sind bestens ausgebildete Kaufleute in der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft und verfügen als Grundstücksmakler und Grundstücksgutachter über eine jahrzehntelange Erfahrung im Hamburger Immobilienmarkt.

 

Ob Baugrundstück (auch mit Altbestand / Abrissimmobilie) wir wissen, worauf es beim erfolgreichen Grundstücksverkauf in Hamburg ankommt. Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder senden Sie uns die Eckdaten Ihres Grundstücks über unsere Seite

„Kostenlose Marktwertermittlung starten“.

 

So haben wir bereits im ersten Gespräch alle wichtigen Informationen vorliegen und können Ihnen konkrete Einschätzungen und Empfehlungen zu Ihrem Verkaufsanliegen geben. Wir freuen uns auf Sie – und auf Ihr Grundstück in Hamburg oder im Hamburger Umland.

Bild Grundstücke Hamburg

Grundstückslexikon – Fachwissen rund um den Grundstücksverkauf Hamburg, Bebauung & Baurecht

Unser Grundstückslexikon Hamburg erklärt die wichtigsten Fachbegriffe für Eigentümer, Bauherren und Investoren. Als erfahrene Kaufleute in der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung als Makler und Gutachter für Grundstücke und Immobilien kennen wir alle Aspekte des Grundstücksverkehrs, der Bewertung und der baurechtlichen Rahmenbedingungen in Hamburg.

Abbruchgenehmigung Hamburg 

Wer in Hamburg ein altes Haus – etwa ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – abreißen möchte, benötigt in der Regel eine Abbruch- oder Abrissgenehmigung. Nur verfahrensfreie Vorhaben nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sind genehmigungsfrei. 

 

Wir übernehmen für Sie den Verkauf von Grundstücken mit Altbestand und kümmern uns bei Bedarf um alle Formalitäten rund um Abriss, Neubau und Vermarktung.

 

Abstandsflächen / Abstand zur Grundstücksgrenze 

In Hamburg ist beim Hausbau ein gesetzlich vorgeschriebener Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Die Berechnung erfolgt nach den Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung sowie dem Bebauungsplan. Abstandsflächen sollen Licht, Luft und Abstand zwischen Gebäuden gewährleisten.

 

Altlastenhinweiskataster 

Das Altlastenkataster Hamburg enthält Informationen über Grundstücke, bei denen Hinweise auf Bodenbelastungen bestehen. Diese Daten sind besonders beim Grundstücksverkauf oder Neubau wichtig, da Altlasten den Bodenwert und die Bebauungsmöglichkeiten beeinflussen können.

 

Art der baulichen Nutzung 

Die Nutzungsart legt fest, welche Bebauung auf einem Grundstück in Hamburg zulässig ist. Beispiele: 

  • W = Wohnbaufläche 
  • WA = Allgemeines Wohngebiet 
  • WR = Reines Wohngebiet 
  • MI = Mischgebiet 
  • GE = Gewerbegebiet 
  • GI = Industriegebiet 

Diese Festsetzungen sind im Bebauungsplan Hamburg geregelt und bestimmen, ob ein Grundstück z. B. für Wohnen oder Gewerbe genutzt werden darf.

 

Bauweisen 

  • Offene Bauweise: Einzelhäuser und Doppelhäuser mit Grenzabstand 
  • Geschlossene Bauweise: Reihen- oder Doppelhäuser ohne seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze 

Diese Vorgaben sind im Bebauungsplan festgelegt und beeinflussen Grundstückszuschnitt und Bebauungsdichte.

 

Ausnahmen, Abweichungen & Befreiungen 

Wenn ein Bauvorhaben von den Vorgaben der HBauO oder des Baugesetzbuches (BauGB) abweicht, kann auf Antrag eine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden – z. B. bei besonderen architektonischen oder städtebaulichen Gründen.

 

Bauakte 

Die Bauakte enthält alle relevanten Unterlagen zu einem Grundstück: Baupläne, Grundrisse, Statik, Genehmigungen und Schriftwechsel mit Behörden. Sie ist für Käufer, Verkäufer und Architekten gleichermaßen wichtig.

 

Bauamt & Bauprüfabteilung Hamburg 

Das Bauamt Hamburg (zuständig im jeweiligen Bezirksamt) kümmert sich um die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. Die Bauprüfabteilung ist für Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen oder Abbrüche zuständig und prüft eingereichte Bauanträge.

 

Bauantrag Hamburg 

Ein Bauantrag ist die formale Beantragung einer Baugenehmigung. In Hamburg dürfen nur vorlageberechtigte Personen (z. B. Architekten, Bauingenieure) diesen Antrag einreichen. Erst mit einer erteilten Genehmigung darf gebaut oder abgerissen werden.

 

Bauerwartungsland

Flächen, die im Flächennutzungsplan als zukünftige Bauflächen vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Bauerwartungsland ist kein Bauland, kann aber mit fortschreitender Entwicklung im Wert steigen.

 

Baufenster 

Das Baufenster – auch überbaubare Grundstücksfläche genannt – ist der Teil des Grundstücks, auf dem gebaut werden darf. Es wird durch Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen im Bebauungsplan Hamburg festgelegt.

 

Baugenehmigung Hamburg 

Die Baugenehmigung ist die offizielle Erlaubnis der Stadt Hamburg, ein Gebäude zu errichten, zu ändern oder abzureißen. Die Gebühren betragen meist ca. 0,5 % der Baukosten. Ohne gültige Genehmigung darf kein Bau begonnen werden.

 

Baugesetzbuch (BauGB) 

Das Baugesetzbuch ist die rechtliche Grundlage der Stadtplanung und regelt die städtebauliche Entwicklung in Deutschland – auch in Hamburg. Es definiert u. a. Bebauungspläne, Bodenordnung und Grundstückserschließung.

 

Baugebiete ausweisen 

Die Stadt Hamburg weist regelmäßig neue Baugebiete aus, um Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen. Voraussetzung ist die gesicherte Erschließung (Verkehr, Wasser, Abwasser, Strom, Internet).

 

Baulast / Baulastenverzeichnis Hamburg 

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Stadt. Beispiele: Abstandsflächen-, Vereinigungs- oder Zufahrtsbaulast. Welche Baulasten bestehen, ist im Baulastenverzeichnis Hamburg eingetragen.

 

Baulinien und Baugrenzen 

Diese Linien definieren die Bebauungsfläche: 

  • Baulinie: darf nicht überschritten werden 
  • Baugrenze: innerhalb dieser Fläche darf gebaut werden

Beide sind im Bebauungsplan Hamburg festgelegt.

 

Baunebenkosten 

Zusatzkosten beim Hausbau, z. B. für Erschließung, Vermessung, Genehmigungen, Notar, Makler und Gutachter. Sie können bis zu 15 % der Gesamtkosten betragen.

 

Baunutzungsverordnung (BauNVO) 

Diese Verordnung regelt Art, Maß und Nutzung baulicher Anlagen in Deutschland – insbesondere für Bebauungspläne in Hamburg.

 

Baurecht 

Unter Baurecht versteht man alle gesetzlichen Normen, die das Bauen in Hamburg betreffen – vom Grundstück über Planung bis hin zum Gebäude.

 

Baustufenplan 

Historische Pläne, die vor 1960 aufgestellt wurden und noch heute in Teilen Hamburgs gültig sind. Sie gelten als übergeleitete Bebauungspläne.

 

Bauvoranfrage & Bauvorbescheid 

Eine Bauvoranfrage klärt im Vorfeld, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Ein positiver Bauvorbescheid bietet Planungssicherheit vor Kauf oder Bauantrag.

 

Bauweise 

Die Massivbauweise gilt als besonders langlebig und wertstabil. Nach unserer Erfahrung als Gutachter und Grundstücksmakler in Hamburg erzielen massiv gebaute Häuser beim Verkauf regelmäßig höhere Preise.

 

Bebauungsplan Hamburg 

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist das wichtigste Planungsinstrument der Stadt. Er legt Nutzung, Bauweise, GRZ, GFZ und Gebäudehöhen verbindlich fest.

 

Bodengutachten 

Ein Baugrundgutachten untersucht Tragfähigkeit und Zusammensetzung des Bodens. Es ist Voraussetzung für sichere Gründung und statische Planung.

 

Bodenrichtwerte Hamburg 

Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Quadratmeterpreis in einem Gebiet an. Sie werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hamburg regelmäßig veröffentlicht und dienen als Grundlage für Marktwertschätzungen.

 

Wir verfügen über alle Immobilienmarktberichte der letzten zehn Jahre und kennen die realistisch erzielbaren Grundstückspreise in Hamburg.

 

Erbpacht (Erbbaurecht) 

Das Erbbaurecht erlaubt die Nutzung eines Grundstücks in Hamburg über einen langen Zeitraum (meist 99 Jahre), ohne Eigentümer zu sein. Es fällt ein jährlicher Erbbauzins an.

 

Erschließung 

Bezeichnet den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz: Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Internet, Straße. Erst erschlossene Grundstücke gelten als baureif.

 

Fällgenehmigung / Baumschutz Hamburg 

Nach der Baumschutzverordnung Hamburg dürfen Bäume nur vom 1. Oktober bis 14. März gefällt werden. Für bestimmte Arten ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

 

Flurkarte 

Amtliche Karte, auch Liegenschaftskarte, mit Darstellung von Flurstücksgrenzen, Gebäuden und Eigentumsinformationen.

Unverzichtbar beim Grundstückskauf oder Bauantrag in Hamburg.

 

Flurstück 

Ein geometrisch abgegrenzter Teil der Erdoberfläche mit eigener Nummer im Kataster. Grundlage für Eigentumseintrag und Kaufverträge.

 

Gehwegüberfahrt / Baustellenzufahrt Hamburg 

Für Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Auch für Baustellenzufahrten auf öffentlichem Grund muss eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden.

 

Geschossflächenzahl (GFZ) 

Die GFZ beschreibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Beispiel: GFZ 0,4 bedeutet 400 m² Geschossfläche auf 1.000 m² Grundstück.

 

Gewerbegrundstück 

Grundstücke in Hamburg, die ausschließlich gewerblich genutzt werden dürfen – z. B. für Handel, Logistik, Produktion oder Dienstleistung.

 

Grundbuch & Grundbuchauszug 

Das Grundbuch dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Lasten und Grundpfandrechte. Ein Grundbuchauszug ist beim Verkauf oder zur Finanzierung eines Grundstücks in Hamburg Pflicht.

Wir übernehmen die Einholung aktueller Grundbuchauszüge für unsere Kunden.

 

Grunddienstbarkeiten 

Rechte, die einem anderen Grundstück bestimmte Nutzungen erlauben, z. B. Wegerecht, Leitungsrecht oder Überbaurecht. Sie sind im Grundbuch eingetragen.

 

Grundflächenzahl (GRZ) 

Definiert, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Beispiel: GRZ 0,3 = 300 m² Grundfläche auf 1.000 m² Grundstück.

 

Grundsteuer Hamburg 

Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben. Grundlage ist der Einheitswert bzw. Bodenrichtwert.

 

Grundstücksentwicklung Hamburg 

Ziel ist die Schaffung von baureifem Land – durch Erschließung, Planrecht oder Neubebauung.

Wir entwickeln und vermarkten regelmäßig Grundstücke für Wohnen und Gewerbe in Hamburg.

 

Grundstücksrecht 

Umfasst dingliche Rechte wie Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht – sie werden wie Grundstückseigentum behandelt.

 

Grundstücksteilung 

Ein Grundstück in Hamburg kann real oder ideell geteilt werden. Durch Teilung entstehen oft höhere Verkaufspreise.

Wir prüfen für Eigentümer, ob eine Teilungsvermessung oder Realteilung wirtschaftlich und rechtlich möglich ist.

 

Grundstücksvermessung 

Erforderlich bei Neubauten, Teilungen oder Grenzfeststellungen. In Hamburg führen Vermessungsbüros und das Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) diese Arbeiten durch.

 

Hamburgische Bauordnung (HBauO) 

Regelt das Bauen, Ändern und Nutzen von Gebäuden in Hamburg. Ziel ist die Sicherheit, Ordnung und städtebauliche Qualität von Bauwerken.

 

Lageplan 

Zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens mit Grundstücksgrenzen, Gebäuden, Erschließung und Topografie. Bestandteil jedes Bauantrags in Hamburg.

 

Liegenschaft 

Bezeichnet bebaute oder unbebaute Grundstücke. Im Liegenschaftskataster Hamburg werden Lage, Größe und Eigentum dokumentiert.

 

Nachbarschaftsrecht Hamburg 

Ein spezielles Nachbarrechtsgesetz existiert in Hamburg nicht; es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie Regelungen der HBauO.

 

Private Grünfläche Hamburg 

Im Bebauungsplan als Gartenland oder private Grünfläche ausgewiesene Bereiche dürfen nicht bebaut werden. Sie dienen dem Stadtklima und der Erholung.

 

Verkehrswertermittlung von Grundstücken in Hamburg 

Die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken in Hamburg dient der objektiven Bestimmung des aktuellen Wertes (Verkehrswert, Marktwert oder Marktpreis) eines Grundstücks. Dabei werden Lage, Größe, Zuschnitt, Erschließung, Art der baulichen Nutzung, Bodenrichtwerte sowie die aktuellen Entwicklungen auf dem Hamburger Grundstücksmarkt berücksichtigt.

 

Unsere erfahrenen Grundstücksexperten analysieren alle relevanten Faktoren und erstellen fundierte Marktwert- und Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke in ganz Hamburg. Diese Wertermittlung – auf Wunsch auch in Form eines kurzen schriftlichen Verkehrswertgutachtens – bildet die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf von Baugrundstücken in Hamburg. 

 

Mit unserer jahrzehntelangen Marktkenntnis des Hamburger Immobilienmarktes erhalten Sie eine realistische und verlässliche Einschätzung des tatsächlichen Grundstückswerts. 

 

Vorkaufsrecht Hamburg 

Ein gesetzliches oder vertragliches Recht, beim Grundstücksverkauf in einen Kaufvertrag einzutreten. In Hamburg haben teilweise auch die Bezirke oder die Stadt selbst ein Vorkaufsrecht in bestimmten Gebieten.